
Ziviltechniker sind nach dem Ziviltechnikergesetz berechtigt Öffentliche Urkunden über "Tatsachen und Vorgänge" auszustellen.
Ziviltechniker sind befugt ein Rund-Siegel für die Beurkundung zu verwenden oder mittels Beurkundungs-Signaturkarte elektronisch zu signieren - zB bei der Einbringung von Urkunden in das elektronische Urkunden-Archiv der Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten - dem "BAIK-Archiv".