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Gratulation des Bundespräsidenten zu 160 Jahren ZT
Bundespräsident Alexander Van der Bellen gratuliert mit einer Videobotschaft zum Jubiläum: 160 Jahre ZiviltechnikerInnen.
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ORF: Österreich-Bild zu 160 Jahre Ziviltechniker
Der ORF berichtet über die bewegte Geschichte der Ziviltechniker in Österreich.
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Datenschutz-konformes Home-Office
Die gegenwärtige Lage erfordert den raschen Umstieg auf Homeoffice. Aber wie macht man die Remote Arbeit auch DSGVO-tauglich? Unsere Datenschutz-Experten geben Antwort.
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DSGVO: So sollte ein Löschkonzept aussehen
In der DSGVO ist das Prinzip der Datenminimierung vorgesehen. Dafür gibt es auch bereits erste Richtlinien. Wir zeigen im Detail, wie die Datenlöschung im Unternehmen umzusetzen ist.
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12 Datenschutz-Strafen pro Monat
Wie Europa die Missachtung der DSGVO ahndet
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DSGVO Strafen europaweit angestiegen
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 142 Strafen in Bezug auf DSGVO Vergehen ausgesprochenen, mit einer Gesamthöhe von 418,3 Mio. Euro. Die Strategien der Länder sind aber sehr unterschiedlich.
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Don't sell my data: Seit 01. Jänner 2020 gilt das Kalifornische Datenschutz-Gesetz!
Bisher war die Meinung vorherrschend, dass der Datenschutz in den USA nicht so ernst genommen wird. Nicht so in Kalifornien. Wir zeigen Ihnen welche Auswirkungen das auf Europa hat.
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Ist das „Schreddern von Drucker-Festplatten“ strafbar?List Item 1
Ob das Schreddern von Druckerplatten eine strafbare Handlung ist, kann nur von einem Experten im konkreten Fall bestimmt werden, meint Datenschutz-Experte Wolfgang Fiala. In der überwiegenden Zahl der Fälle sind die vernichteten Dokumente lediglich Kopien. Original-Daten sind im Regelfall nicht betroffen.
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Kommentar: 5G und DSGVOList Item 2
5G ist eine neue, schnellere Technologie, hat aber nur indirekt Einfluss auf die Art der Verarbeitung der Daten.
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Cloud-Services: Achtung auf faule Verträge
Wenn der Software-Serviceanbieter pleite geht, kommen Kunden oft nicht mehr an ihre Daten. Auf diese Punkte sollten Sie bei Ihrem Software Cloud Vertrag acht geben.
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Gastkommentar: Ist die Reinigungsfirma ein Auftragsdatenverarbeiter?List Item 3
Umstritten ist in der Auslegung der DSGVO, ob eine Auftragsverarbeitung auch dann vorliegt, wenn der Zugriff auf Daten nur in beiläufiger Weise erfolgen kann, wie dies zum Beispiel bei Reinigungskräften oder Kurierdiensten der Fall ist.
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Blinde Flecken: DSGVO betrifft nicht nur KundendatenList Item 4
Viele Unternehmen meinen, es wäre ausreichend, die Kundendaten richtig zu verwalten. Aber auch Urlaubs-, Dienst- und Zeitlisten der Mitarbeiter, Lebensläufe von Bewerbungen, Unterschriftsproben, Daten des Betriebsrates und E-Mails würden unter den Datenschutz fallen, warnt der Datenschutzexperte Wolfgang Fiala.
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Ein Rund-Siegel für Nullen und Einsen
Wolfgang Fiala - Österreichs erster Ziviltechniker für Informatik